Höchste Zeit für Winterreifen
Seit dem letzten Winter schreibt eine Regierungsverordnung vor, dass “bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen oder Allwetterreifen unterwegs sein darf. Diese Regelung gilt auch für Motorräder und Roller.
Schon jetzt an Kälte, Eis und Schnee denken
In der Werkstatt einen Termin für die Winterreifen machen, wenn es alle tun. Nach dem Eiskratzer suchen, wenn man schon längst im Büro sein sollte. Ans Einfetten der Tür erst dann denken, wenn morgens erst mal gar nichts geht. Damit Autofahrer nicht hektisch in die ersten Wintertage starten müssen, ist jetzt Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit angesagt.
Beim Reifenkauf auf Schneeflockensymbol achten
Jetzt ist es amtlich. Ab sofort regelt ein neuer Paragraph in der Straßenverkehrsordnung (StVO), bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Für Auto- und Lkw-Fahrer gilt dann:
Verkehrsministerium gibt Tipps für den Wintercheck
Kraftfahrzeuge müssen künftig bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte mit Reifen, die das M+S-Zeichen aufweisen, ausgerüstet sein. Das können auch Ganzjahresreifen sein. Andernfalls kann die Polizei ein Bußgeld von 40 Euro erheben.
ADAC Tipps für den Winter
Wer jetzt noch mit Sommerreifen fährt, geht ein hohes Risiko ein. Gefährdet er auch noch andere, ist Ärger mit der Polizei programmiert. Wer sicher durch den Winter kommen will, sollte diese ADAC-Tipps beachten:
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